Der Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden gibt es viele Bestattungsmöglichkeiten

Friedhöfe sind seit jeher Orte der Erinnerung, der inneren Zwiesprache mit sich selbst und den Verstorbenen, der Begegnungen von trauernden Menschen und der Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit. Verstorbene Mitmenschen finden ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden und die Hinterbliebenen einen Ort der Trauerbewältigung. Der letzte Ruheort eines Menschen ist folgerichtig nicht ausschließlich ein Ort der Trauer, sondern auch ein Ort der das Leben in den Fokus rückt. Der Tod begrenzt das Leben und macht die Lebenszeit damit zum wertvollsten das uns Menschen geschenkt ist. Friedhofsverwaltungen und Bestatter behandeln dieses zentrale Thema mit Sorgfalt sowie Respekt und sind daher ein wichtiger Bestandteil unserer Erinnerungskultur!

Bestattungskosten auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Kostenaufstellung für den Friedhof Kloppenheim: Bestattungshaus, Krematorium und Friedhofsgebühren

Kosten für das Bestattungshaus Steffen Großmann Euro
Heller Kiefernsarg (F1): einfaches Deckblatt und Innenausstattung 395,-
Einfache weiße Deckengarnitur und Kissen 50,-
Weißes Talar (Sterbehemd) 25,-
Eine biologisch abbaubare Urne zur Urnenbeisetzung 90,-
Zwei Mitarbeiter zur Einbettung am Sterbeort 119,-
Eine Überführung mit dem Bestattungswagen (innerhalb Südhessen) 211,-
Dienst am Verstorbenen (Ankleiden und Hygienische Versorgung) 75,-
Überführung der Urne zum beisetzenden Friedhof (innerhalb BRD) 95,-

Erledigung der Verwaltungs- und Behördengänge, beispielsweise:

  • Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
  • Abmeldung der Kranken- und Pflegeversicherung, Rententräger
  • Meldung an das Nachlassgericht und Einwohnermeldeamt
  • Ggf. Beantragung der Vorauszahlung zur Witwenrente
190,-

Formalitäten zum Bestattungsantrag bei der Friedhofsverwaltung und dem Krematorium

Organisation und Vorbereitung zur Durchführung der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof

245,-
Summe Eigenleistungen Bestattungshaus (inkl. MwSt.) 1.495,-
   
Kosten für die Einäscherung im Krematorium   
Gesetzlich vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung zur zweiten Leichenschau 61,-
Einäscherung, inkl. aller Nebenleistungen im Krematorium 534,-
Summe Fremdleistungen (inkl. MwSt.) 595,-
   

Friedhofsgebühren: Wer bereits das Nutzungsrecht an einem Grab erworben hat, ist von nicht erforderlichen Gebühren befreit.

 
Urnenreihengrab für eine Urne mit einer Nutzungsdauer von 20 Jahren 844,-
Urnenbeisetzungsgebühr: Urnenträger, sowie Öffnen und Schließen der Grabstätte 265,-
Optional: Nutzung der Trauerhalle zur Trauerfeier auf dem Friedhof 219,-
Summe Friedhofsgebühren 1.328,-
   
Gesamtsumme Bestattungshaus, Krematorium und Friedhof Kloppenheim (inkl. MwSt.) 3.418,-

Kosten, die nicht aufgeführt sind fallen zusätzlich an. Beispielsweise: Sterbeurkunden, Gebühren Graberwerb, Kühlungskosten, Todesbescheinigung, weitere Überführungsfahrten, Aufpreise: Personalkosten bei Überführungen während des Bereitschaftsdienstes, Durchführung einer Trauerfeier oder Urnenbeisetzung sowie Trauerfloristik, wenn diese im Angebot nicht angegeben sind. Da diese Kosten je nach örtlichen Begebenheiten unterschiedlich ausfallen, werden diese im Beratungsgespräch mit Ihnen ermittelt und mitgeteilt. Diese Kostenaufstellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kauf- und Dienstleistungsvertrages mit dem Bestatter Steffen Grossmann e.K. dar. USt.-ID-Nr: DE31 8901 965 - Registergericht Frankfurt HRA 50116 -  Dieser Auftrag kommt erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien zustande.

Bestattungskostenaufstellung für eine Feuerbestattung auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden


Der Sarg und die Urne zur Feuerbestattung

In der Bestattungskostenaufstellung sind die hier mit einem Kiefernsarg inkl. einfachem Deckblatt und Innenausstattung sowie eine Schmuckurne mit Goldband dargestellten Bestattungsartikel enthalten. Bei der Schmuckurne können Sie zwischen den abgebildeten Farben frei wählen. Diese sind ggf. auch in unserer Sarg- und Urnenausstellung zu sehen. Selbstverständlich können alle Bestattungsartikel auf Wunsch durch Sie individuell ausgesucht und somit angepasst werden.


Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung!
Beratung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien erfolgen:

Bestatter Wiesbaden

 0611 - 56 570 470

 0160 - 96 4000 11

 info@wiesbaden-bestatter.de

 Nerostraße 38

    65183 Wiesbaden


Bestattungsfinanzierung

Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung aller anfallenden Bestattungskosten!

Ein Trauerfall kann ggf. eine finanzielle Herausforderung für die Hinterbliebenen sein. Die Bestattungskosten müssen bezahlt werden. Damit aus der emotionalen keine finanzielle Belastung wird, bieten wir unseren Auftraggeber eine unkomplizierte Möglichkeit der Bestattungsfinanzierung zwischen 3 bis maximal 36 Monaten an. Auf Wunsch können auch die Friedhofsgebühren für den Graberwerb und sonstige Nebenkosten wie beispielsweise Trauerfloristik in die Finanzierung aufgenommen werden. Eine separate Antragstellung ist nicht erforderlich. Alle diesbezüglichen Schritte werden unsererseits mit der Rechnungsstellung auf den Weg gebracht. Die Bestattungsfinanzierung setzt entsprechende Bonität voraus. Stellen Sie Ihre diesbezüglichen Fragen und wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Bestattungsfinanzierung in Wiesbaden auf.


Zusammensetzung von Bestattungskosten in Wiesbaden

Bestattungskosten in Wiesbaden setzen sich grundsätzlich aus diesen 3 Kostenblöcken zusammen: 

Eigenleistungen: z.B.: Für einen Sarg, Decke und Kissen sowie Sarginnenausstattung, das Ankleiden und Einbetten sowie die hygienische Versorgung des Verstorbenen, eine Schmuckurne, die Aufbahrung bei der Abschiednahme, Überführungen zum Friedhof oder Krematorium, Nutzung der Kühlungsräume, Erledigung der Bestattungsform­alitäten, Planung und Betreuung der Trauerfeier, usw.

Fremdleistungen: z.B.: Blumenschmuck zur Trauerfeier, Trauerredner oder Trauerrednerin, Trauerdrucksachen, Trau­eranzeige in der Tageszeitung, Organist zum Orgelspiel, Einäscherungsgebühren des Krematoriums, usw.

Gebühren: z.B.: Sterbeurkunden, Leichenschauschein, Friedhofsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Urnenbeisetzungsgebühren oder Erdbestattungsgebühren, Trauer­hallennutzung, Grabverlängerungsgebühren, zweite amtsärztliche Untersuchung im Krematorium, usw.

Fehlt einer der genannten Kostenblöcke ist die Kostenaufstellung für Wiesbaden unvollständig! Es gibt immer wieder Angebote im Internet, die insbesondere zwingend notwendige Fremdleistungen und Friedhofsgebühren nicht nennen. Bleiben Sie daher bitte aufmerksam und prüfen vorliegende  Bestattungskostenaufstellung im eigenen Interesse sorgfältig! Ferner empfehlen wir sich ausschließlich an Bestattungshäuser zu wenden, die einen Ausbildungs- und Qualifikationsnachweis vorzeigen können!


Der Friedhof Kloppenheim

Der Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Zitat: Der heutige Friedhof Kloppenheim ist bereits der zweite, den die Gemeinde nutzt. Der ursprünglich 1825 angelegte alte Friedhof am Kirschberg konnte bereits Anfang des 20. Jahrhunderts nicht mehr genutzt werden.  Zitat Ende. Quelle Friedhofsverwaltung Wiesbaden.

Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden:


 Adresse:
Bangertstraße
65207 Wiesbaden
In Google Maps anzeigen

 Daten:
Seit 1911
6.400 m² Fläche
Friedhofsplan ansehen

Busanbindung
RMV: Linie 24


Bestattungen auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Folgende Grabarten stehen auf dem Friedhof Kloppenheim zur zur Verfügung:

Die wichtigsten Entscheidungen im Trauerfall sind die Bestattungsform und die Grabart. Diese können nachträglich nicht geändert werden und müssen daher gut überlegt sein. Wegen der unterschiedlichen Friedhofsvorschriften und Bestattungsmöglichkeiten empfehlen wir Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Bestatter zu führen. Jede Grabart und Bestattungsform hat Vor- sowie Nachteile. Daher ist es wichtig, diese im Beratungsgespräch eingehend zu besprechen, um eine gute Entscheidung im Sinne der Familie treffen zu können. Somit erhalten Sie Unterstützung im Trauerfall oder Ihrer Bestattungsvorsorge und einen genauen Überblick aller anfallenden Bestattungskosten auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden:

Erdbestattungen

ERDWAHLGRAB

ERDWAHLGRAB FÜR KINDER

ERDREIHENGRAB

ERDREIHENGRAB FÜR KINDER

Feuerbestattungen

URNENWAHLGRAB

URNEN-RASEN-WAHLGRAB

URNENREIHENGRAB

 


Wahlgrabstätten auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Auszug aus der Friedhofssatzung § 17

Zitat: (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erd- und Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist (§ 13) verliehen wird und deren Lage im Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird. Das Nutzungsrecht kann auch ohne Vorliegen eines Bestattungsfalles für die Dauer der für das Wahlgrab jeweils vorgesehenen Ruhefrist (§ 13) erworben werden. Zitat Ende. Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Wiesbaden

  • Erdwahlgräber sind individuelle Grabstätten. Die auf vorgegebenen Grabflächen frei ausgewählt werden können.
  • Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich!
  • Das Erdahlgrab steht auf jedem Wiesbadener Stadtfriedhof zur Verfügung.

Reihengrabstätten auf dem Friedhof Kloppenheim in Wiesbaden

Auszug aus der Friedhofssatzung § 16

Zitat: (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erd- oder Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden auf Antrag abgegeben werden. Zitat Ende. Quelle: Friedhofssatzung der Stadt Wiesbaden

  • Erdreihengräber sind Einzelgräber und werden von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach innerhalb der Grabfelder vergeben. 
  • Keine Verlängerung des Nutzungsrechts möglich!

Die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Wiesbaden

Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBI. I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBI. 2000 I S. 2) und der §§ 1, 2, 9 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17. März 1970 (GVBI. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBI. I S. 562), hat die Stadtverordnetenversammlung am 25. September 1996 die nachstehende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

Die Friedhofsgebührenordnung der Stadt Wiesbaden


Die Friedhofssatzung der Stadt Wiesbaden

Aufgrund der §§ 5, 19, 20 und 51 Ziff. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBI. 1992 I S.534), und des § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 17. Dezember 1964 (GVBI. I S.225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. November 1987 (GVBI. I S.193), hat die Stadtverordnetenversammlung am 12. Dezember 1996 die nachfolgende Ortssatzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

Die Friedhofssatzung der Stadt Wiesbaden

Wir sind auf allen Friedhöfen und Bestattungswäldern in ganz Deutschland tätig!
IHK geprüfte Bestatter - Erledigung aller Behördengänge - Kostenkontrolle dank transparenter Preisübersicht
Die Trauerfallberatung kann in unseren Räumen, bei Ihnen zu Hause oder gänzlich über digitale Medien stattfinden.