Wiesbadener Bestatter Steffen Großmann

Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 0611-56570470 oder 0160 96400011

Für Wiesbaden, Rhein-Main und darüber hinaus. Persönliche Beratung in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause. Erfolgreiche Prüfung zur Bestattungsfachkraft bei der IHK Wiesbaden im Jahre 2010. Termine sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! 

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Der Totenschein

(Leichenschauschein oder Todesbescheinigung)

Leichenschauschein

Nach dem Tod eines Menschen soll sehr zeitnah und somit umgehend ein Arzt verständigt werden. Sofern möglich: der Hausarzt des Verstorbenen oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. Der Arzt stellt den Totenschein (Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) aus. Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird die dortige Verwaltung einen Arzt informieren. Jeder zugelassene Arzt kann eine Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung vornehmen.

Nach gründlich erfolgter Untersuchung werden Zeitpunkt und Ort des Todes sowie die Personalien des Verstorbenen festgehalten. Dazu vermerkt der Arzt - sofern möglich - eine Todesursache und die Todesart. Also, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Der Arzt beurkundet mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Der Totenschein wird beim Standesamt durch den Bestatter vorgelegt und ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden und somit für die Beurkundung Grundvoraussetzung.

 

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Leichenschauschein
Der Totenschein
(Leichenschauschein oder Todesbescheinigung)

Nach dem Tod eines Menschen soll sehr zeitnah und somit umgehend ein Arzt verständigt werden. Sofern möglich: der Hausarzt des Verstorbenen oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. Der Arzt stellt den Totenschein (Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) aus. Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird die dortige Verwaltung einen Arzt informieren. Jeder zugelassene Arzt kann eine Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung vornehmen.

Nach gründlich erfolgter Untersuchung werden Zeitpunkt und Ort des Todes sowie die Personalien des Verstorbenen festgehalten. Dazu vermerkt der Arzt - sofern möglich - eine Todesursache und die Todesart. Also, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Der Arzt beurkundet mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Der Totenschein wird beim Standesamt durch den Bestatter vorgelegt und ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden und somit für die Beurkundung Grundvoraussetzung.

 

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An Ihrer Seite

Wir stehen für qualifizierte und zeitgemäße Bestatungsdurchführung sowie Trauerbegleitung. Informieren Sie zielgerichtet, verbindlich und vor allem individuell auf Ihren persönlichen Trauerfall ausgerichtet. So erhalten Sie bei uns sachkundige Beratung von IHK-geprüften Bestattern. Der Bestatter Steffen Großmann hat sich ein faires Preisleistungsverhältnis und transparente Bestattungskosten zur Aufgabe gemacht. Daher erhalten Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag  aller absehbaren Leistungen, die bei einem Trauerfall erfolgen können, wie beispielsweise: Kostenvoranschlag des Bestatters, Aufstellung der Friedhofsgebühren, Trauerredner und Trauerfloristik oder anstehende Gebühren der Behörden. Im Trauerfall wie auch bei der Bestattungsvorsorge.

Der Bestatter Steffen Großmann

 

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   info@wiesbaden-bestatter.de

  Nerostraße 38

      65183 Wiesbaden

Weitere Büros in Rhein-Main:

 

https://www.darmstadt-pietaet.de

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https://www.frankfurter-pietaet.de

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Friedhofssatzungen

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 19.12.2024.

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