Wiesbadener Bestatter Steffen Großmann

Jederzeit telefonische Beratung und Hilfestellung: 0611-56570470 oder 0160 96400011

Für Wiesbaden, Rhein-Main und darüber hinaus. Persönliche Beratung in unserem Büro oder bei Ihnen zu Hause. Erfolgreiche Prüfung zur Bestattungsfachkraft bei der IHK Wiesbaden im Jahre 2010. Termine sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich! 

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Mietverträge

Vom Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Mietverträge gehen auf die Erben über, die infolgedessen wie der Mieter selbst zu Lebzeiten an die geltenden Kündigungsfristen gebunden sind. Bei Ehe- und Lebenspartnern in einer gemeinsamen Wohnung treten diese nach dem Tod des Mieters automatisch in dessen Mietverhältnis ein.

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Mietverträge

Vom Verstorbenen zu Lebzeiten abgeschlossene Mietverträge enden nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Die Mietverträge gehen auf die Erben über, die infolgedessen wie der Mieter selbst zu Lebzeiten an die geltenden Kündigungsfristen gebunden sind. Bei Ehe- und Lebenspartnern in einer gemeinsamen Wohnung treten diese nach dem Tod des Mieters automatisch in dessen Mietverhältnis ein.

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An Ihrer Seite

Wir stehen für qualifizierte und zeitgemäße Bestatungsdurchführung sowie Trauerbegleitung. Informieren Sie zielgerichtet, verbindlich und vor allem individuell auf Ihren persönlichen Trauerfall ausgerichtet. So erhalten Sie bei uns sachkundige Beratung von IHK-geprüften Bestattern. Der Bestatter Steffen Großmann hat sich ein faires Preisleistungsverhältnis und transparente Bestattungskosten zur Aufgabe gemacht. Daher erhalten Sie immer einen detaillierten Kostenvoranschlag  aller absehbaren Leistungen, die bei einem Trauerfall erfolgen können, wie beispielsweise: Kostenvoranschlag des Bestatters, Aufstellung der Friedhofsgebühren, Trauerredner und Trauerfloristik oder anstehende Gebühren der Behörden. Im Trauerfall wie auch bei der Bestattungsvorsorge.

Der Bestatter Steffen Großmann

 

   0611-56570470  

   0160-96400011

   info@wiesbaden-bestatter.de

  Nerostraße 38

      65183 Wiesbaden

Weitere Büros in Rhein-Main:

 

https://www.darmstadt-pietaet.de

https://www.bensheimer-bestatter.de

https://www.frankfurter-pietaet.de

https://www.bestatter-dieburg.de

https://www.bestatter-mainz.de

Friedhofssatzungen

Friedhofsordnungen sind öffentlich-rechtliche Satzungen der Gemeinden und Städte, die jeweils mit einer eigenen Satzungsautonomie ausgestattet sind und somit Rechtsvorschriften für den zu verantworteten Bereich erlassen. Daher zitieren wir die jeweiligen Paragraphen mit Quellenangaben und verlinken die entsprechende Internetseite, gemäß den hierfür allgemein anerkannten Normen. Die Hinterlegung der Rechtsvorschriften, auf dieser Internetseite erfolgte am 19.12.2024.

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