Der Totenschein
(Leichenschauschein oder Todesbescheinigung)
Nach dem Tod eines Menschen soll sehr zeitnah und somit umgehend ein Arzt verständigt werden. Sofern möglich: der Hausarzt des Verstorbenen oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. Der Arzt stellt den Totenschein (Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) aus. Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird die dortige Verwaltung einen Arzt informieren. Jeder zugelassene Arzt kann eine Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung vornehmen.
Nach gründlich erfolgter Untersuchung werden Zeitpunkt und Ort des Todes sowie die Personalien des Verstorbenen festgehalten. Dazu vermerkt der Arzt - sofern möglich - eine Todesursache und die Todesart. Also, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Der Arzt beurkundet mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Der Totenschein wird beim Standesamt durch den Bestatter vorgelegt und ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden und somit für die Beurkundung Grundvoraussetzung.
Nach dem Tod eines Menschen soll sehr zeitnah und somit umgehend ein Arzt verständigt werden. Sofern möglich: der Hausarzt des Verstorbenen oder der ärztliche Bereitschaftsdienst. Der Arzt stellt den Totenschein (Todesbescheinigung oder Leichenschauschein) aus. Bei einem Todesfall in einem Heim, Krankenhaus oder Hospiz wird die dortige Verwaltung einen Arzt informieren. Jeder zugelassene Arzt kann eine Leichenschau und die Ausstellung der Todesbescheinigung vornehmen.
Nach gründlich erfolgter Untersuchung werden Zeitpunkt und Ort des Todes sowie die Personalien des Verstorbenen festgehalten. Dazu vermerkt der Arzt - sofern möglich - eine Todesursache und die Todesart. Also, ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt. Der Arzt beurkundet mit dem Totenschein den Tod eines Menschen. Der Totenschein wird beim Standesamt durch den Bestatter vorgelegt und ist für die Ausstellung der Sterbeurkunden und somit für die Beurkundung Grundvoraussetzung.